AKUPUNKTUR / TRADITIONELLE CHINESISCHE MEDIZIN

WISSENSCHAFTLICHE ÜBERPÜFTE WIRKUNG

Akupunktur ist bei vielen Schmerzkrankheiten wie z.B. Rückenschmerzen, Kniearthrose etc. klassischen schulmedizinischen Methoden ebenbürtig bis überlegen und dabei wesentlich ärmer an Nebenwirkungen - zu diesem Ergebnis kamen die mehrjährigen Modellversuche der Krankenkassen in Zusammenarbeit mit verschiedenen deutschen Universitäten. Auch die WHO / Weltgesundheitsorganisation hat zur Akupunktur-Behandlung Stellung bezogen und eine Liste von Indikationen zur Akupunktur veröffentlich.

 

ERFAHRUNG UND METHODENVIELFALT

Sie profitieren nicht nur von  mehr als 15 Jahren Akupunktur-Erfahrung sondern auch von der Beherrschung unterschiedlichen Akupunktur-Techniken , die individuell kombiniert werden können:

 

> traditionelle chinesiche Körperakupunktur - TCM

> Ohrakupunktur nach NOGIER

> koreanische Hand-Akupunktur

> Akupunktur mit Dauernadeln

> Implantatakupunktur

 

Die Verwendung von sterilen Einmalnadeln ist  in unserer Praxis selbstverständlich. Bei Patienten mit  Angst vor Nadeln , besteht die Möglichkeit einer Akupunktur mittels spezieller Akupunktur-Pflaster.

 

EMPFEHLUNGEN DER WHO

Die Weltgesundheitsorganisation -WHO - empfiehlt Akupunktur z.B.

bei  folgenden Erkrankungen:

> SCHMERZEN / ENTZÜNDUNGEN

> KOPFSCHMERZEN

> MIGRÄNE

> NACKENSCHMERZEN

> SCHULTER-ARM-SYNDROM

> NEURALGIEN

> TENNISELLENBOGEN

> KNIESCHMERZEN

> ISCHIAS

> KREUZSCHMERZEN

> RÜCHENSCHMERZEN

> ALLERGIEN

> HEUSCHNUPFEN

> ASTHMA

> KLIMAKTERISCHE BESCHWERDEN

> SCHLAFSTÖRUNGEN

> ADIPOSITAS

AKUPUNKTUR ALS KASSENLEISTUNG

Unsere Praxis erfüllt sämtlche Qualitätsanforderungen der Krankenkassen (Akupunktur-Diplom, Ausbildung Psychosomatik, Ausbildung Schmerztherapie, von der Ärztekammer anerkannte Weiterbildung Akupunktur, langjährige praktische Erfahrung). Bei bestimmten Erkrankungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen deshalb bis zu 15 Akupunktur-Behandlungen pro Jahr übernommen - unbürokratisch, ohne Antrag und ohne Eigenbeteiligung. Für Privatpatienten gibt es in der Regel  keine Begrenzung der Behandlungshäufigkeit.

 

Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme von Akupunkturleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht für alle in der WHO-Empfehlungsliste   angeführten Erkrankungen gilt.